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Richter und Hammer

Erbrecht

Ein Erbfall ist häufig nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine emotionale Ausnahmesituation. Umso wichtiger ist es, in dieser Zeit eine verlässliche und fachkundige Anlaufstelle an seiner Seite zu wissen. Die Kanzlei Darnauer steht Ihnen im Erbfall sowie bei der vorausschauenden Nachlassplanung mit umfassender Beratung, juristischer Expertise und einem offenen Ohr zur Seite.

Auch ein Testament oder eine lebzeitige Schenkung sollte gut überlegt und rechtlich fundiert gestaltet sein. Wir helfen Ihnen, unangenehme Themen klar und rechtssicher zu regeln – mit dem Ziel, Konflikte zu vermeiden und Ihren letzten Willen bestmöglich umzusetzen.

Unsere Leistungen im Erbrecht umfassen unter anderem:

  • Gestaltung und Prüfung von Testamenten

  • Anordnung und Begleitung der Testamentsvollstreckung

  • Beratung zu Erb- und Pflichtteilsverzicht

  • Feststellung der gesetzlichen Erbfolge einschließlich Ehegattenerbrecht

  • Beratung zur Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft

  • Haftungsfragen im Zusammenhang mit Nachlassverbindlichkeiten

  • Nachlassverwaltung

  • Vertretung und Beratung bei Erbengemeinschaften

  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

  • Anrechnung von Vorempfängen und Schenkungen auf den Pflichtteil

  • Antrag auf Erteilung eines Erbscheins

  • Erbschaftskauf und Erbteilübertragungen

Erbrecht für Privatpersonen

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge nach dem Tod einer Person. Es umfasst u. a. Vorschriften zur Testamentsgestaltung, gesetzlichen Erbfolge und zur Verwaltung von Erbengemeinschaften.

Viele Menschen wissen nicht, welche formalen Anforderungen ein Testament erfüllen muss, damit es im Erbfall wirksam ist. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten frühzeitig, rechtssicher und individuell zu regeln – damit Ihr letzter Wille respektiert und familiäre Streitigkeiten vermieden werden.

Erbrecht für Unternehmen und Gesellschaften

Das Erbrecht betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern ist auch für Unternehmen und Gesellschaften von zentraler Bedeutung – insbesondere im Rahmen der Nachfolgeplanung.

Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) muss sichergestellt werden, dass die Unternehmensnachfolge im Todesfall eines Inhabers oder Gesellschafters rechtlich eindeutig geregelt ist. Die fehlende Nachfolgeplanung führt häufig zu langwierigen Auseinandersetzungen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Wir unterstützen Sie dabei, rechtzeitig klare und tragfähige Lösungen zu entwickeln – individuell, strategisch und juristisch fundiert.

Unsere Leistungen im Überblick – Erbrechtliche Beratung & Vertretung

  • Testamentsberatung und -erstellung
    Entwicklung rechtssicherer und individueller Testamente zur klaren Nachlassregelung.

  • Beratung zur gesetzlichen Erbfolge
    Aufklärung über gesetzliche Regelungen und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.

  • Erbengemeinschaften
    Beratung und Vertretung zur Verwaltung, Auseinandersetzung und Auflösung von Erbengemeinschaften.

  • Unternehmensnachfolge
    Entwicklung einer nachhaltigen und rechtssicheren Nachfolgelösung für Unternehmen und Gesellschaftsanteile.

  • Streitigkeiten im Erbrecht
    Durchsetzung oder Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, Vertretung in Erbstreitigkeiten.

 

Typische Probleme im Erbrecht – und wie wir sie lösen

  • Fehlende oder fehlerhafte Testamente:
    Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer dem letzten Willen entspricht. Wir helfen Ihnen, ein formgültiges und klares Testament zu erstellen.

  • Streit in der Erbengemeinschaft:
    Unterschiedliche Vorstellungen zur Nachlassverteilung führen häufig zu Konflikten. Wir moderieren Lösungen oder vertreten Ihre Interessen konsequent.

  • Ungeregelte Unternehmensnachfolge:
    Versäumte Regelungen gefährden die Fortführung von Betrieben. Wir entwickeln mit Ihnen eine tragfähige Nachfolgestrategie.

  • Durchsetzung von Erbansprüchen:
    Wir helfen Ihnen, Ihre Erb- oder Pflichtteilsansprüche geltend zu machen – außergerichtlich oder im Streitfall vor Gericht.

 

Warum unsere Kanzlei?

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und umfassende Fachkenntnisse im Erbrecht. Wir legen großen Wert auf individuelle, vertrauensvolle und lösungsorientierte Beratung, die exakt auf Ihre persönliche Lebenssituation zugeschnitten ist.

Ob Privatperson, Erbengemeinschaft oder Unternehmer – wir stehen Ihnen mit Fachwissen, Engagement und Diskretion zur Seite.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise – gemeinsam gestalten wir Ihre Zukunft rechtssicher.

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